Wer braucht Bingo?

 

Wenn Bingo, dann professionell! 

 

 

 

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 Nicht nur ein Urlaubsvergnügen mit Trendcharakter!

 

        Unterhaltung in der Freizeit. Egal ob bei Regen, Sonne oder Schnee.

        Nirgendwo sonst sind höhere Ansprüche wie selbstverständlich zu erfüllen. Mit BingoDeutschland.de bieten Sie Ihren Gästen ein komplette Unterhaltung auf höchstem techn. Niveau an. Die so Ihren Gästen vermittelten Erfahrungen werden positive Langzeiterinnerungen.

        Die positive Wirkung in  „Monopoly-Atmosphäre“ erfaßt die kaufkräftige Gruppe der über 30 jährigen zielgenau. Und dieses Gefühl fährt im Koffer mit heim.

        Die Kommunikation unter den Gästen wird auf  stressfreiem Niveau erstklassig generiert.

        Durch feinste USA-Bingotechnik wird ein 2 Stundenerlebnis kreiert, das strahlende Gesichter in Ihre Hotellobby, Restaurant oder anderen Veranstaltungsort zurückspült.

        Ein geringer Veranstaltungspreis von z.B. 5 Euro liegt unterhalb einer Kinokarte und hält Ihre Gäste im Hause, ohne Sie der Kaufkraft zu berauben.

        Regelmäßige Veranstaltungen lassen ihren Kundenkreis und Bekanntheitsgrad wachsen!

 

Bingoveranstaltung zur kommunikativen Förderung zwischen Alt und Jung als zusätzliches Highlight im Altenheim:

 

Sie als Inhaber eines Altenheims sorgen sich tagtäglich um das Wohlergehen Ihrer Heimbewohner. Ein abwechslungsreiches Programm soll dabei dem Herbst des Lebens Ihrer Senioren das richtige Ambiente verleihen. Sie veranstalten Busreisen, Skat- und Spielnachmittage, Buchlesungen, Konzerte, verschönern den Lebensabend durch Feierlichkeiten und gehen auf die Wünsche der ins Alter gekommenen in jeder Lebenslage ein. Sie wissen, das Repertoire der Freizeitgestaltung möchte gut durchdacht sein und vor allen Dingen nicht den Spaßfaktor auf der Strecke lassen. Wie wäre es mit einem Bingonachmittag für Alt und Jung, der das Gemeinschaftsgefühl der Generationen zu stärken weiß, den Geist auf den Plan ruft und überdies mit guter Laune nicht geizt?

 

Zur Umsetzung bedarf es nicht viel. Hier reichen unsere Bingoanlage und ein Moderator (Bingomaster) aus. [Weitere Informationen finden sie unter „Produkte“]

 

Rein rechtlich ist diese Variante für Sie völlig unbedenklich. Sie brauchen weder eine Genehmigung noch müssen Sie Gelder an andere Institutionen abführen, solange sie keinen Eintritt fordern und keine Preise ausspielen. Hier steht der Spaßfaktor, das Gemeinschaftsgefühl und die Geselligkeit für alle im Vordergrund. Unerheblich ist dabei, dass Sie dazu Kaffee, Kuchen und Getränke reichen, wenn der Kauf kein Muss ist und auch mitgebrachte Kleinigkeiten der Heimgäste von ihnen verzehrt werden dürfen.

 

Bingoveranstaltung als Highlight auf Verkaufsveranstaltungen in Autohäusern zur Absatzsteigerung

 

Sie als Betreiber eines Autohauses fiebern der Präsentation eines neuen Wagens sicherlich schon Wochen vorher entgegen? Wie wird der Kunde auf dieses Auto reagieren, wird es seinen Abnehmer finden und wie verkauft es sich?

Um Neueinführungen auf dem Automarkt den gebührenden Rahmen zu geben oder den Verkauf durch Präsentationsveranstaltungen anzukurbeln, bedarf es guter Ideen. Sie richten einen Sektempfang für die auserlesenen, geladenen Gäste, bieten ein musikalisches Programm und vergessen auch die kleinen Begleiter dabei nicht, indem Luftballons, Hüpfburg oder Clowns sie in ihren Bann ziehen. Schließlich wollen die Großen sich ganz und gar der Faszination Auto widmen. Wie wäre es mit einer Bingoeinlage - einer Spielidee für die Älteren - die zusätzlich Anreiz schafft und die Kauflust steigert?

 

Hierzu bedarf es lediglich unserem Equipment, welches von nur einer Person in knapp 15 Minuten auf- und wieder abgebaut werden kann. Die Bingolose verteilen Sie kostenlos am Empfang, was den Gästen eine Teilnahme an der (halb) stündlichen Auslosung freie Wahl gestattet.

 

Rein rechtlich sei dabei zu beachten. Sie brauchen keine Genehmigung! Aber, da es sich um eine öffentlichen Ausspielung handelt, darf die Teilnahme an der Bingoveranstaltung nichts kosten. Sie darf weder von einer Leistung abhängig gemacht werden (Kauf eines Getränkes), noch dürfen sogenannte verschleierte Kosten (Eintrittspreis für die Präsentation, beispielsweise ein Unkostenbeitrag für ein Buffet ) erhoben werden. Unter diesen Voraussetzung dürfen Gewinne bis zum Einzelwert von EUR 50.- als Kosten geltend gemacht werden. Gewinne mit höherem Wert müssen privat finanziert werden. In diesem preislichen Rahmen können Sie Ihre Hauptpreise ganz nach Wahl von der Champagnerflasche bis hin zum DVD Player gestalten. Ihr Vorteil liegt auf der Hand. Sie wecken das Kaufinteresse der noch Unentschlossenen und bieten zugleich den Interessierten einen Bonbon obendrauf. Mit diesem guten Kundenservice eröffnen sich Ihren Mitarbeitern Kundeninformationsgespräche unkompliziert und leichter. Eine gelöste Atmosphäre schafft zufriedene Kaufinteressenten und Ihnen einen Kundenbonus, der wiederum Ihren Erfolg steigert.

 

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